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| BEMA | ||
| (erstellt am: 30.09.2007 - letzte Änderung:30.09.2007 - aufgerufen: 278 Mal) | ||
| BEMA ist die Abkürzung für BEwertungsMAßstab. Dies ist das Vergütungssystem für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen: Zahnärztlichen Leistungen wird ein Punktewert zugewiesen, welcher durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung abgerechnet wird. Der BEMA ist die abrechnungstechnische Grundlage für die Bewertung von kassenzahnärztlichen Sachleistungen, wie zum Beispiel Untersuchungen, Füllungen, Extraktionen und dergleichen, sowie die Grundlage der Festzuschüsse der Regelversorgung. Daneben gibt es weitere Richtlinien und Kommentierungen zu einzelnen Leistungspositionen. Seit Januar 2005 existieren bundeseinheitliche Punktwerte ohne regionale Ausnahmen für Leistungen der Regelversorgung im Rahmen der Festzuschüsse. Für Patienten, die in einer privaten Krankenkasse versichert sind, gilt die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte), die sich in ihren Leistungsinhalten und Bewertungen von denen des BEMA unterscheidet. Eine Angleichung von BEMA und GOZ wird seit Jahren angestrebt. | ||
| Backenzahn (Molare) | | |
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