Zahnlexikon von A bis Z







 Suche    Volltextsuche
 
 

Geschiebe (Attachment)
(erstellt am: 28.08.2007 - letzte Änderung:28.08.2007 - aufgerufen: 278 Mal)
Das Geschiebe ist ein Halte- oder Verbindungselement für Zahnersatz. Es wird bei
festsitzendem (zum Beispiel Brücken) oder herausnehmbarem Zahnersatz
eingesetzt. Letzteres ist häufiger und wird als kombinierter Zahnersatz oder
„Geschiebeprothese“ bezeichnet.
Ein Geschiebe besteht immer aus zwei Teilen: An der Krone des Restgebisses fest
verankert bzw. verlötet ist der positive Teil (Matrize), während der negative (Patrize)
mit dem herausnehmbaren Teil verbunden ist.
Entweder werden Geschiebe industriell vorgefertigt – sogenannte konfektionierte
Geschiebe, „Patentgeschiebe“ – und anschließend im Labor mit der Zahnersatzarbeit
verlötet, oder direkt individuell im Labor gefertigt – sogenannte individuelle
Geschiebe.
Es lassen sich verschiedene Geschiebearten unterscheiden:
Vom Ort der Verankerung her gibt es solche, die im Ankerzahn (intrakoronale
Geschiebe) und solche, die am Ankerzahn (extrakoronale Geschiebe) befestigt sind.
Ferner wird nach Art des Haltemechanismus in frikative und retentive Geschiebe
unterteilt. Bei einem frikativen Geschiebe haften Matrize und Patrize durch
Flächenhaftung aneinander. Sie sind parallelwandig gestaltet, so dass, wenn sie nah
genug aneinander liegen, dazwischen Unterdruck entsteht und so eine Haftung
erreicht wird (Adhäsion). Die Haftung bei einem retentiven Geschiebe wird erzielt,
indem elastische Elemente verwendet werden, die in Kerben oder Vertiefungen
einrasten.
Geschiebe haben den kosmetischen Vorteil gegenüber konventionellen
Protheseklammern, dass ihre Verankerung nach außen hin nicht sichtbar ist.



Gebiss  Gebiss  Gingiva (Zahnfleisch)