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| Geschiebe (Attachment) | ||
| (erstellt am: 28.08.2007 - letzte Änderung:28.08.2007 - aufgerufen: 278 Mal) | ||
| Das Geschiebe ist ein Halte- oder Verbindungselement für Zahnersatz. Es wird bei festsitzendem (zum Beispiel Brücken) oder herausnehmbarem Zahnersatz eingesetzt. Letzteres ist häufiger und wird als kombinierter Zahnersatz oder „Geschiebeprothese“ bezeichnet. Ein Geschiebe besteht immer aus zwei Teilen: An der Krone des Restgebisses fest verankert bzw. verlötet ist der positive Teil (Matrize), während der negative (Patrize) mit dem herausnehmbaren Teil verbunden ist. Entweder werden Geschiebe industriell vorgefertigt – sogenannte konfektionierte Geschiebe, „Patentgeschiebe“ – und anschließend im Labor mit der Zahnersatzarbeit verlötet, oder direkt individuell im Labor gefertigt – sogenannte individuelle Geschiebe. Es lassen sich verschiedene Geschiebearten unterscheiden: Vom Ort der Verankerung her gibt es solche, die im Ankerzahn (intrakoronale Geschiebe) und solche, die am Ankerzahn (extrakoronale Geschiebe) befestigt sind. Ferner wird nach Art des Haltemechanismus in frikative und retentive Geschiebe unterteilt. Bei einem frikativen Geschiebe haften Matrize und Patrize durch Flächenhaftung aneinander. Sie sind parallelwandig gestaltet, so dass, wenn sie nah genug aneinander liegen, dazwischen Unterdruck entsteht und so eine Haftung erreicht wird (Adhäsion). Die Haftung bei einem retentiven Geschiebe wird erzielt, indem elastische Elemente verwendet werden, die in Kerben oder Vertiefungen einrasten. Geschiebe haben den kosmetischen Vorteil gegenüber konventionellen Protheseklammern, dass ihre Verankerung nach außen hin nicht sichtbar ist. | ||
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