Zahnlexikon von A bis Z







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GOZ
(erstellt am: 30.09.2007 - letzte Änderung:30.09.2007 - aufgerufen: 225 Mal)
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) von 1988 ist die Abrechnungsgrundlage für durch private Krankenkassen übernommene Kosten zahnärztlicher Leistungen.
Sie enthält die Beschreibung jeder zahnärztlichen Leistung, die je mit einer Ziffer und einem bestimmten Punktewert versehen sind, nach dem sich die genauen Kosten berechnen lassen. Über einen Steigerungsfaktor kann der Leistungswert unterschiedlichen Schwierigkeiten angepasst werden. Ab dem 3,5fachen Steigerungssatz ist eine schriftliche Begründung notwendig. Auch eine beliebige Honorarvereinbarung kann schriftlich begründet berechnet werden, wenn sie vor der Behandlung getroffen wurde.
Medizinischer Fortschritt in Form neuer Untersuchungs- und Therapiemethoden muss eigentlich zu immer wieder neuen, ergänzenden und erweiternden Leistungsziffern in der GOZ führen. Bevor solche Neuauflagen der GOZ in Kraft treten – für Mitte 2008 ist eine angekündigt –, werden neue Leistungen analog zu älteren, vergleichbaren Positionen abgerechnet.
Die GOZ ist nicht an wirtschaftliche Gegebenheiten gebunden. Das bedeutet, dass sie auf wirtschaftliche Entwicklungen nicht bezogen ist, wie beispielsweise Inflationsausgleich oder das allgemeine „teurer“ Werden von Dienstleistungen.
Darüber hinaus ist eine Angleichung der GOZ an den BEMA angestrebt. Der BEMA ist das Vergütungssystem für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen.



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