Zahnlexikon von A bis Z







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Heil- und Kostenplan
(erstellt am: 28.08.2007 - letzte Änderung:28.08.2007 - aufgerufen: 345 Mal)
Der schriftliche Heil- und Kostenplan enthält eine Aufstellung der geplanten
Zahnersatzmaßnahmen. Er wird sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte
Patienten erstellt.
Bei einer Gesetzlichen Krankenkasse ist es Pflicht, den Heil- und Kostenplan unter
Verwendung eines Vertragsformulars vor Beginn der Behandlung vorzulegen. Bei
einer Privaten Krankenkasse wird dies empfohlen, um den Erstattungsbetrag
abzuklären.
Während dem Patienten der Eigenanteil direkt in Rechnung gestellt wird, wird der
von der Krankenkasse übernommene Anteil erst nach Fertigstellung der Arbeit über
die kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) verrechnet.



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