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| Heil- und Kostenplan | ||
| (erstellt am: 28.08.2007 - letzte Änderung:28.08.2007 - aufgerufen: 345 Mal) | ||
| Der schriftliche Heil- und Kostenplan enthält eine Aufstellung der geplanten Zahnersatzmaßnahmen. Er wird sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Patienten erstellt. Bei einer Gesetzlichen Krankenkasse ist es Pflicht, den Heil- und Kostenplan unter Verwendung eines Vertragsformulars vor Beginn der Behandlung vorzulegen. Bei einer Privaten Krankenkasse wird dies empfohlen, um den Erstattungsbetrag abzuklären. Während dem Patienten der Eigenanteil direkt in Rechnung gestellt wird, wird der von der Krankenkasse übernommene Anteil erst nach Fertigstellung der Arbeit über die kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) verrechnet. | ||
| Halte- und Stützvorrichtung | | |
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