Zahnlexikon von A bis Z







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Implantat
(erstellt am: 28.08.2007 - letzte Änderung:28.08.2007 - aufgerufen: 336 Mal)
Ein Implantat – zumeist aus Titan gefertigt – ist eine künstliche Zahnwurzel, die in
den Knochen des Ober- oder Unterkiefers eingebracht wird und mit dem
Kieferknochen eine feste Verbindung (Osseointegration) eingeht. In der Regel
werden Schraubenimplantate mit einer Länge zwischen 7 und 15 und einem
Durchmesser zwischen 3 und 4 Millimetern verwendet. Auf ein Implantat wird
anschließend herausnehmbarer oder festsitzender Zahnersatz verankert
(Suprakonstruktion).
Zahnimplantate finden Verwendung bei Einzelzahnersatz, Versorgung größerer
Lücken und verkürzten Zahnreihen, um eine Halteverbesserung bei abnehmbaren
Prothesen zu erreichen sowie als vollständiger oder teilweiser Ersatz des
Zahnbogens mit einer festsitzenden Brücke.
Es werden verschiedene Eigenschaften eines Implantates unterschieden:
So gibt es (halb-)offene und geschlossene Implantate (nach Art der Bedeckung),
wobei die (halb-)offenen in der Zahnheilkunde die gebräuchlichen sind. Ferner wird
in einphasige und zweiphasige Implantate unterteilt – je nach Vorgehensweise und
Operationstechnik – sowie in Sofortimplantate, die unmittelbar im Anschluss an das
Entfernen des Zahnes in die noch frische (Extraktions-)Wunde eingesetzt werden.
Eine weitere Unterscheidung betrifft den Ort der Einbringung des Implantats: Es kann
– normalerweise – im Knochen liegen (enossales Implantat), unter der Knochenhaut,
aber auf dem Knochen (subperiostales Implantat) sowie in der Schleimhaut
(intramuköses Implantat).
Wie bereits erwähnt, wird zumeist Titan als Implantatmaterial verwendet, da es
biologisch als besonders verträglich gilt (Biokompatibilität). Es werden aber auch
verschiedene Keramiken (Aluminiumoxid-Keramiken, Zirkoniumdioxid-Keramiken)
oder eine Kombination aus Titan und Keramiken gebraucht. Suprakonstruktionen
sind hingegen stets metallfrei.
Die Implantatoberfläche sollte möglichst rau sein (TPS-Implantat), da sich hier der
neue Knochen am besten anlagern kann. Wichtiger aber als die Rauhigkeit der
Implantatoberfläche ist deren Form, die für eine stabile Verbindung durch eine gute
Anlagerung der Knochenzellen mit dem Material sorgt.
Das Implantat befindet sich mindestens 10 mm im Knochen und ist 3,75 mm im
Durchmesser groß. Daher ist eine ausreichende Knochendicke darunter
Voraussetzung. Evtl. muss durch Augmentation (Knochenaufbau) neue
Knochensubstanz geschaffen werden, um das Implantat halten zu können. Kurze
Implantate (3,75 mal 7 mm) anstelle von aufwendigem, teurem Knochenaufbau zu
verwenden, wird immer mehr propagiert. Dies ist allerdings nur bei guter
Knochenqualität möglich.
Zu einem natürlichen Nachbarzahn sollte der Abstand des Implantates mindestens
1,5 mm betragen, aber nicht größer sein als 5 mm, während der Abstand zu einem
weiteren Implantat mindestens 3 mm betragen sollte. So ist eine gute Verbindung
des Materials mit dem Kieferknochen gewährleistet.
Bei korrekter Pflege wird Implantaten eine hohe Haltbarkeit nachgewiesen: 94
Prozent der Implantate sind nach 10 Jahren noch in sehr gutem Zustand! Wichtig ist
für diese Langlebigkeit natürlich auch eine ideale Einbringung der Suprakonstruktion
in die okklusalen (den Zahnbiss betreffenden) Verhältnisse des Patienten.
Von Gesetzlichen Krankenkassen werden Implantate in der Regel nicht bezahlt oder
bezuschusst! Allein Reparaturen oder Erneuerungen der Suprakonstruktion erhalten
einen Festzuschuss.



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