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| Implantat | ||
| (erstellt am: 28.08.2007 - letzte Änderung:28.08.2007 - aufgerufen: 336 Mal) | ||
| Ein Implantat – zumeist aus Titan gefertigt – ist eine künstliche Zahnwurzel, die in den Knochen des Ober- oder Unterkiefers eingebracht wird und mit dem Kieferknochen eine feste Verbindung (Osseointegration) eingeht. In der Regel werden Schraubenimplantate mit einer Länge zwischen 7 und 15 und einem Durchmesser zwischen 3 und 4 Millimetern verwendet. Auf ein Implantat wird anschließend herausnehmbarer oder festsitzender Zahnersatz verankert (Suprakonstruktion). Zahnimplantate finden Verwendung bei Einzelzahnersatz, Versorgung größerer Lücken und verkürzten Zahnreihen, um eine Halteverbesserung bei abnehmbaren Prothesen zu erreichen sowie als vollständiger oder teilweiser Ersatz des Zahnbogens mit einer festsitzenden Brücke. Es werden verschiedene Eigenschaften eines Implantates unterschieden: So gibt es (halb-)offene und geschlossene Implantate (nach Art der Bedeckung), wobei die (halb-)offenen in der Zahnheilkunde die gebräuchlichen sind. Ferner wird in einphasige und zweiphasige Implantate unterteilt – je nach Vorgehensweise und Operationstechnik – sowie in Sofortimplantate, die unmittelbar im Anschluss an das Entfernen des Zahnes in die noch frische (Extraktions-)Wunde eingesetzt werden. Eine weitere Unterscheidung betrifft den Ort der Einbringung des Implantats: Es kann – normalerweise – im Knochen liegen (enossales Implantat), unter der Knochenhaut, aber auf dem Knochen (subperiostales Implantat) sowie in der Schleimhaut (intramuköses Implantat). Wie bereits erwähnt, wird zumeist Titan als Implantatmaterial verwendet, da es biologisch als besonders verträglich gilt (Biokompatibilität). Es werden aber auch verschiedene Keramiken (Aluminiumoxid-Keramiken, Zirkoniumdioxid-Keramiken) oder eine Kombination aus Titan und Keramiken gebraucht. Suprakonstruktionen sind hingegen stets metallfrei. Die Implantatoberfläche sollte möglichst rau sein (TPS-Implantat), da sich hier der neue Knochen am besten anlagern kann. Wichtiger aber als die Rauhigkeit der Implantatoberfläche ist deren Form, die für eine stabile Verbindung durch eine gute Anlagerung der Knochenzellen mit dem Material sorgt. Das Implantat befindet sich mindestens 10 mm im Knochen und ist 3,75 mm im Durchmesser groß. Daher ist eine ausreichende Knochendicke darunter Voraussetzung. Evtl. muss durch Augmentation (Knochenaufbau) neue Knochensubstanz geschaffen werden, um das Implantat halten zu können. Kurze Implantate (3,75 mal 7 mm) anstelle von aufwendigem, teurem Knochenaufbau zu verwenden, wird immer mehr propagiert. Dies ist allerdings nur bei guter Knochenqualität möglich. Zu einem natürlichen Nachbarzahn sollte der Abstand des Implantates mindestens 1,5 mm betragen, aber nicht größer sein als 5 mm, während der Abstand zu einem weiteren Implantat mindestens 3 mm betragen sollte. So ist eine gute Verbindung des Materials mit dem Kieferknochen gewährleistet. Bei korrekter Pflege wird Implantaten eine hohe Haltbarkeit nachgewiesen: 94 Prozent der Implantate sind nach 10 Jahren noch in sehr gutem Zustand! Wichtig ist für diese Langlebigkeit natürlich auch eine ideale Einbringung der Suprakonstruktion in die okklusalen (den Zahnbiss betreffenden) Verhältnisse des Patienten. Von Gesetzlichen Krankenkassen werden Implantate in der Regel nicht bezahlt oder bezuschusst! Allein Reparaturen oder Erneuerungen der Suprakonstruktion erhalten einen Festzuschuss. | ||
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