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Kavität (Hohlraum)
(erstellt am: 30.09.2007 - letzte Änderung:30.09.2007 - aufgerufen: 202 Mal)
Wenn eine Karies an einem Zahn behandelt werden soll, muss diese möglichst vollständig entfernt werden. Diese Präparation (Bohren) führt zu der Entstehung eines Hohlraumes (Kavität) im Zahn, der nun gefüllt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass die Kavität so geformt sein muss, dass die Füllung in ihr ausreichenden Halt findet.
Je nachdem wie viele Flächen des Zahnes erfasst werden, wird die Art der Kavität mit römischen Ziffern gekennzeichnet. Greene Vardiman Black, ein amerikanischer Zahnarzt, führte diese Einteilung bereits 1889 ein: Die römische Ziffer I bedeutet, dass Grübchen und Fissuren in der Kaufläche (Seitenzähne okklusal) betroffen sind. Bei der II sind die Berührungsflächen der Backenzähne (Seitenzähne approximal) gemeint, bei der III die Berührungsflächen der Schneide- und Eckzähne, wobei die Schneidekante nicht beteiligt ist. Dies ist sie bei der IV. Die V schließlich umfasst die Zahnhalsfläche. Gelegentlich werden diese fünf Klassen durch eine sechste ergänzt: die VI meint dann die Betroffenheit der Höckerspitzen.
Mit Hilfe der Kavitätenklassen kann der Zahnarzt entscheiden, welches Verfahren der Präparation sowie der Füllung geeignet ist.



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