Zahnlexikon von A bis Z







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Laserbehandlung
(erstellt am: 30.09.2007 - letzte Änderung:30.09.2007 - aufgerufen: 277 Mal)
Der Einsatz von Laser (Abkürzung für Light amplification by stimulated emission of radiation = Lichtverstärkung durch erzwungene, stimulierte Emission von Strahlung) in der Zahnheilkunde ist noch im Entwicklungsstadium, lässt aber auf viele Möglichkeiten und Optimierungen einiger Behandlungsmethoden hoffen.
Hier einige Beispiele:
1. Diagnostik: Mit Hilfe eines Lasers wird die Zahnoberfläche gescannt und auf diese Weise wird zum Beispiel Zahnstein sichtbar. Darüber hinaus können Entwicklungen der Mundsituation über lange Zeiträume beobachtet und protokolliert werden.
2. Kariesprävention: Demineralisationsprozesse (Zerstörungsprozesse des Zahnschmelzes durch Abbau von Mineralstoffen) können gestoppt werden. Eine gezielte Entfernung von Zahnstein ist nicht möglich.
3. Verbesserung der Fluorid-Aufnahme: Nach der Behandlung mit einem CO2-Laser kann Fluorid besser in den Zahnschmelz aufgenommen werden.
4. Fissurenversiegelung durch Laser
5. Chirurgische Maßnahmen: Für das Schneiden oder Abtragen von Weichgewebe können Laser zum Einsatz kommen.
6. Parodontitis: Laserstrahlung wirkt desinfizierend aufgrund von thermischen Effekten. So werden die Zahnfleischtaschen von Bakterien befreit. Auch kann die Wundheilung nach parodontologischen Behandlungsmaßnahmen durch Laserlicht positiv beeinflusst werden.
7. Vitalitätsprüfung: Im Front- und Eckzahnbereich kann die Vitalität durch Messung des Blutflusses im Zahnmark geprüft werden.



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