Zahnlexikon von A bis Z







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Retention
(erstellt am: 28.08.2007 - letzte Änderung:28.08.2007 - aufgerufen: 242 Mal)
Der Begriff Retention wird in der Zahnheilkunde vielfältig gebraucht:
Zum einen bezeichnet er den Nichtdurchbruch eines Zahnes zum Beispiel aus
Platzmangel oder durch eine falsche Achsrichtung des Zahnkeimes. Obwohl dessen
Durchbruchszeit erheblich überschritten ist, weisen klinische oder radiologische
Anzeichen darauf hin, dass kein Durchbruch erfolgen wird. Oft ist dies bei den
Weisheitszähnen der Fall. Wenn die Zähne, deren Durchbruch nicht erfolgt,
vollständig im Kieferknochen liegen, spricht man von retiniert oder einer kompletten
Retention. Liegen sie nur teilweise im Kieferknochen, heißt dies teilretiniert oder
partielle Retention.
Eine Retention bezeichnet überdies die Verankerung einer Füllung im Zahn durch
gezielte Präparation (makromechanische Retention) oder einer Krone auf einem
präparierten Zahnstumpf. Auch chemische Haftvermittler (mikromechanische
Retention) werden verwendet.
Retentionselemente sind Halteelemente, die bei einer Teil- oder Vollprothese
verwendet werden.
Von einer Retentionsphase ist die Rede, wenn ein kieferorthopädisch umgeformter
Kiefer durch bestimmte Geräte (Retainer) fixiert werden muss.
Und schließlich werden Retentionsperlen verwendet, um auf Metallgerüsten von
Kronen oder Brückenzwischengliedern für den Verblendkunststoff einen
mechanischen Halt, eine mechanische Retention zu erreichen.



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