Zahnlexikon von A bis Z







 Suche    Volltextsuche
 
 

Teilkrone
(erstellt am: 28.08.2007 - letzte Änderung:28.08.2007 - aufgerufen: 270 Mal)
Die Teilkrone bedeckt nicht die volle Zahnfläche und endet in der Regel mit ihrem
Rand oberhalb des Zahnfleisches (supragingival). Um ausreichend Halt zu haben,
wird vor allem an den die Teilkrone tragenden Höckern eine Stufe oder Schulter
präpariert.
Durch zusätzliche Verankerungsformen bekommt die Teilkrone mehr Halt, da sie
nicht – wie die Vollkrone – die volle Zahnstumpffläche zur Retention, also zum Halt,
ausnutzen kann. Gebräuchlich sind u. a. Rillen- und Stiftpräparationen (Pinledge)
oder auch Kombinationen aus beidem.
Bei einer Teilkrone wird der nach außen hin sichtbare Teil des Zahnes nicht
beschliffen. Dies schont die Zahnsubstanz sowie den Zahnfleischrand.
Grundsätzlich von der Teilkrone bedeckt wird die Kaufläche des Zahnes. Je
nachdem wie viele Zahnflächen darüber hinaus bearbeitet bzw. von der Teilkrone
bedeckt werden, unterscheidet man zwischen Halb-, Dreiviertel- und Vierfünftelkrone.
Die Unterscheidung zwischen Teilkronen und Onlays bzw. Overlays ist allerdings
fließend. Bei einem Onlay sind noch alle Zahnhöcker vorhanden und es werden nur
die Höckerspitzen bedeckt, während bei einer Teilkrone mindestens ein natürlicher
Höcker fehlt. Da Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland zwar einen
Festzuschuss zu den Teilkronen bezahlen, aber Onlays nicht oder nur gering
bezuschussen, ist diese Unterscheidung durchaus von Belang.
Im Vergleich zu einer Vollkrone ist die Gefahr einer Sekundärkaries erheblich größer.
Daher wird eine Teilkrone nicht in einem kariesanfälligen Gebiss verwendet.



Suprakonstruktion  Suprakonstruktion  Teilkrone / Onlay