Zahnlexikon von A bis Z







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Vitalitätsprüfung
(erstellt am: 28.08.2007 - letzte Änderung:28.08.2007 - aufgerufen: 218 Mal)
Bei der Vitalitäts- oder Sensibilitätsprüfung handelt es sich um die Überprüfung der
Zahnpulpa (des „Zahnnervs“) auf deren Vitalität (Leben) durch unterschiedliche
Testverfahren. Mit Hilfe dieser relativ einfachen Untersuchungsmethode lassen sich
wichtige Ergebnisse für weitere Diagnosen erhalten. So kann ein vital reagierender
Zahn schon mal keine Eiterung an der Wurzelspitze aufweisen.
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, die Vitalität eines Zahnes zu überprüfen:
durch Temperaturreize, elektrische Reizung sowie durch Anbohren.
Bei der Überprüfung einer Reaktion des Zahnes auf Temperatur wird meistens ein
Kältereiz gesetzt (Kältetest). Dafür wurde früher Kohlensäureschnee verwendet. Die
sehr tiefe Temperatur dieses Materials (-76° C) kann allerdings heftige Schmerzen
verursachen. Daher werden heute Kältesprays benutzt, die etwa -30° C aufweisen;
mit ihnen werden Wattekügelchen präpariert. Dieses Verfahren ist an allen Zähnen
durchführbar, auch sogar an Kronen und großen Füllungen.
Wärmereize zu setzen, wird lediglich bei Verdacht auf eine eitrige Pulpitis
(Zahnmarkentzündung) angewendet, da hierbei die Reizschwelle auf Wärme stark
herabgesetzt ist und daher nicht so hohe Temperaturen notwendig sind. Ansonsten
besteht eine Verletzungsgefahr des umliegenden Gewebes oder gar des Zahnnervs,
der bei zu starker Wärme stark beschädigt werden kann.
Im Unterschied zum Kältetest kann bei einer elektrischen Reizung durch schwachen
Strom (elektrischer Pulpentester; Elektrotest) eine graduelle Testung durchgeführt
werden. Dabei lässt ein gepulster Gleichstrom je nach angelegter Stromstärke den
Zahnnerv unterschiedlich stark reagieren. Für dieses Verfahren ist eine trockene
Zahnoberfläche Voraussetzung; darüber hinaus dürfen sich im Mund keine Metalle
(Kronen, Füllungen) befinden, die an oder unter das Zahnfleisch reichen, da der
Strom sofort weiterfließen würde.
Wenn beide beschriebenen Verfahren keine eindeutigen Ergebnisse liefern, wird
eine Reaktion auf Anbohren (Probe-Trepanation, Probe-Eröffnung; Bohrprobe)
überprüft. Dafür wird ein Bohrer – ohne örtliche Betäubung – in Richtung des
Zahnnervs geführt. Dies wird als Setzen einer sogenannten Testkavität
(Testhohlraum) bezeichnet. Es wird beobachtet, ob eine schmerzhafte Reaktion
erfolgt.
Zurzeit noch in Entwicklung befindlich sind sogenannte Laser-Testungen.



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