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| Wurzelspitzenresektion | ||
| (erstellt am: 28.08.2007 - letzte Änderung:28.08.2007 - aufgerufen: 312 Mal) | ||
| Von einer Wurzelspitzenresektion ist bei einem operativen Eingriff an der Wurzelspitze die Rede, wenn in diesem Gebiet Eiter- oder Zystengewebe oder nicht behandelbare Ausführungsgänge des Zahnnervs (Ramifikationen) entfernt werden müssen. Wenn im Wurzelkanal Aufbereitungsinstrumente abgebrochen sind, müssen sie beseitigt werden; auch dies läuft unter dem Begriff der Wurzelspitzenresektion. Der unterste Teil (etwa ein Drittel) der Wurzel, also die Wurzelspitze, wird entfernt (Resektion), nachdem eine Wurzelkanalfüllung (ein bakteriendichter Verschluss gegenüber Mundhöhle und Parodontium, dem Zahnbett, durch Füllungsmaterialien) vorgenommen wurde. Dafür wird der Kieferknochen eröffnet (Osteotomie) und neben entzündlichen Prozessen oder bestehenden Zysten auch die Wurzelspitze entfernt. Dies ist notwendig, da sich in ihr kleine, nicht füllbare, also infizierte Seitenkanälchen (Ramifikationen) befinden. Anschließend kann die im Kiefer verbleibende Wurzel zusätzlich mit einem Verschluss versehen werden (retrograde Wurzelfüllung). Heute wird die Wurzelspitzenresektion nicht mehr nur im Bereich der Schneidezähne angewendet, sondern ebenso im Backenzahnbereich. Zu Komplikationen kann es nach einer Wurzelspitzenresektion dann kommen, wenn die Abdichtung des Wurzelkanals mit dem Füllmaterial nicht optimal dicht ist und so Bakterien eindringen können, oder wenn Ramifikationen (s. o. seitliche Verzweigungen) bei der Operation nicht vollständig entfernt wurden. | ||
| Wurzelkanal | | |
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