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Zahnextraktion (Zähne ziehen)
(erstellt am: 30.09.2007 - letzte Änderung:30.09.2007 - aufgerufen: 205 Mal)
Als Zahnextraktion wird die Entfernung, das „Ziehen“ eines Zahnes durch spezielle Zahnzangen oder Hebeln aus seinem Zahnfach bezeichnet. Dies geschieht unter örtlicher Betäubung. Dabei ist es keine Frage der Kraft, sondern der richtigen Technik, einen Zahn zu ziehen.
Es kann notwendig sein, vor der Extraktion die Schleimhaut aufzuschneiden und evtl. den bedeckenden Knochen abzufräsen (Osteotomie). Dies ist beispielsweise bei tief zerstörten Zähnen (durch Caries profunda, eine Karies, die dicht an den Zahnnerv reicht, oder in Folge von Wurzelkanalbehandlungen) oder bei retinierten, also im Kiefer zurückgebliebenen, nicht durchgebrochenen Zähnen (wie zum Beispiel die Weisheitszähne) nötig.
Vor einer Extraktion muss eine Röntgenaufnahme der Zahnwurzel und ihrer Umgebung erstellt werden, um Komplikationen zu vermeiden. Diese können zum Beispiel durch gekrümmte Wurzeln oder der Nähe zu einem Nerv entstehen.
Es gibt vielfältige Indikationen für eine Zahnextraktion. In einem Milchgebiss sind dies beispielsweise die folgenden:
• nach einem Unfall, wenn die Zähne des Frontzahnbereichs intrudiert, also in das Knochenfach zurückgedrückt, oder gaumenwärts luxiert (verschoben) sind
• bei chronischen Zahnvereiterungen
• bei durch Karies tief zerstörten und nicht erhaltungswürdigen Zähnen
Mögliche Indikationen für eine Zahnextraktion in einem bleibenden Gebiss sind folgende:
• bei Zahnüberzahl aus Platzmangel
• im Zusammenhang mit prothetischen Behandlungen
• bei chronischen Wurzelentzündungen, die anders nicht behandelt werden können (beispielsweise durch eine Wurzelkanalbehandlung oder chirurgisch durch eine Wurzelspitzenresektion)
• bei teilretinierten, also nicht vollständig durchgebrochenen Zähnen; diese führen häufig zu Entzündungen oder Beschädigungen der Nachbarzähne
• bei schweren Formen des Zahnfleischschwunds
• bei Kieferfrakturen, wenn die Zähne exakt im Bruchspalt stehen
• bei Tumoren; zum Beispiel vor einer Strahlentherapie bei Tumoren im Kopf-Nacken-Bereich
Drei Indikationen bestehen sowohl im Milchzahn- als auch im bleibenden Gebiss:
• bei Zahnwurzelfrakturen zum Beispiel durch einen Unfall; bei Erwachsenen auch infolge von Zahnersatz-Aufbauten
• bei Impaktion („Einkeilung“ eines durchbrechungswilligen Zahnes durch den Milchzahn) oder nicht zu erwartendem Durchbruch des bleibenden Zahnes (Retention)
• im Zusammenhang einer kieferorthopädischen Behandlung bei Platzmangel
Eine Zahnextraktion sollte nicht bei akuten Entzündungen vorgenommen werden, da hier eine schlechtere Wundheilung und Probleme bei der örtlichen Betäubung zu erwarten sind. Auch in der akuten Phase eines Herzinfarkts sowie während einer Chemo- oder Strahlentherapie ist eine Zahnextraktion kontraindiziert.
Bei einer Zahnextraktion kann es zu folgenden Komplikationen kommen:
• Abbrechen der Zahnkrone oder Zahnwurzelfraktur
• Nachblutungen, Schmerzen und Schwellungen
• Infektion der Operationswunde mit Wundheilungsstörungen
• Eröffnung der Kieferhöhle im Oberkiefer-Backenzahnbereich
• Verletzung der Unterkiefernerven



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