Zahnlexikon von A bis Z







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Zahntourismus
(erstellt am: 30.09.2007 - letzte Änderung:30.09.2007 - aufgerufen: 158 Mal)
Da die Krankenkassen nur einen kleinen Teil der Kosten für Zahnersatz (Zahnimplantate, Kronen und Brücken) übernehmen, müssen Patienten den Großteil der Kosten selber tragen. Daher wird für viele Patienten die Möglichkeit, Zahnersatz bei gleicher Qualität im Ausland günstiger zu erhalten, immer attraktiver.
Vor allem in Mitgliedstaaten der EU ist dies eine gute Alternative: der übliche Zuschuss kann bei der Krankenkasse beantragt werden. Zudem gelten die Gewährleistungspflicht für das Material sowie die freie Arztwahl EU-weit. Die Gewährleistungspflicht besagt, dass der Zahnersatz zwei Jahre lang reklamiert werden darf. Für eine evtl. Nachbehandlung haben viele ausländische Kliniken daher Verträge mit deutschen Zahnärzten geschlossen, so dass eine erneute Auslandsreise nicht notwendig ist.
Entscheidend ist stets eine sorgfältige Auswahl der Klinik und des behandelnden Zahnarztes. Dies gilt allerdings auch für Behandlungen innerhalb von Deutschland. Es gibt inzwischen im europäischen Ausland Zahnkliniken, die auf neuestem technischem Niveau sind und einen guten Service bieten. Daneben gibt es auch noch Schwarze Schafe, die technisch nicht nach westeuropäischen Ansprüchen ausgerüstet sind. Eine Beratung – auch durch die Krankenkasse – kann hier bei einer Entscheidung helfen.
Der Patient selber kann sich über die Internetseite der Klinik einen Eindruck verschaffen: enthält sie seriöse Informationen oder besteht sie ausschließlich aus Werbung? Auch kann er sich auf dem Wege einer ausführlichen telefonischen Beratung durch die Klinik informieren. Wichtig ist, welche Möglichkeiten einer Nachbehandlung bestehen – beispielsweise über Partnerzahnärzte in Deutschland.



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